Nutzungsbedingungen

Mit Einfahrt auf diesen Reisemobilstellplatz und Erfassung des Kennzeichens kommt zwischen dem Nutzer und dem Vermieter, MC Projekt GmbH – nachfolgend MC genannt – ein Vertrag zustande, dessen Inhalte sich nach den nachfolgend aufgeführten Einstellbedingungen richten:

Der Vermieter stellt dem Mieter nach Maßgabe der folgenden Regelungen einen nicht fest zugeordneten Stellplatz für sein Wohnmobil zur Verfügung. Mit der Einfahrt durch die Einfahrtschranke und dem Abstellen auf dem Reisemobilstellplatz kommt ein Mietvertrag zustande. Eine Bewachung, Verwahrung oder Überwachung des Fahrzeugs sowie die Gewährung von Versicherungsschutz sind nicht Gegenstand des Vertrages. Die Benutzung des Stellplatzes erfolgt auf eigene Gefahr.

Das Abstellen des Wohnmobils ist kostenpflichtig. Das Parkentgelt errechnet sich nach der ausgehängten sowie online veröffentlichten Preisliste (aufrufbar über die Website: www.wohnmobilhafenbischberg.de). Der Parkpreis gilt für 24 Stunden. Die Bezahlung der Entgelte erfolgt webbasiert über das Online-Portal von Book&Camp (aufrufbar über die Website: www.wohnmobilhafenbischberg.de). Der Mieter hat sich unverzüglich nach dem Abstellen seines Fahrzeugs unter Angabe seiner persönlichen Daten (Kennzeichen, Vor-/Nachname und E-Mailadresse) über oben genanntes Portal einzuchecken/anzumelden. Die Nutzung/Aktivierung der Sanitäranlagen bzw. Stromsäulen ist erst nach erfolgter Anmeldung möglich. Ergänzend gelten die in der Buchungsbestätigung bzw. dem Buchungssystem oder an den Kassenautomaten bekannt gegebenen Hinweise.

Die Nutzung der Wasserversorgung sowie der Stromanschlüsse und der Sanitäranlagen ist ebenfalls kostenpflichtig. Es gelten die veröffentlichten Nutzungspreise. Eine Nutzung ebendieser Einrichtungen ist ohne gültige Buchung nicht gestattet.

Die Nutzung der Wertstoffsammelstelle ist ebenfalls nur Kunden des Reisemobilstellplatzes mit gültiger Buchung gestattet. Es darf lediglich Müll entsorgt werden, der in kausalem und zeitlichem Zusammenhang mit dem Aufenthalt auf dem Stellplatz steht. Die Entsorgung ist auf haushaltsübliche Mengen zu beschränken. Bei einer Entsorgung von Müll, der nicht im Rahmen der Nutzung des Stellplatzes angefallen ist oder haushaltsübliche Mengen deutlich überschreitet behält sich die MC vor, eine zusätzliche Gebühr zu berechnet.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gilt entsprechend, Markierungen und Beschilderungen sind zu befolgen. Fahrzeuge dürfen nur auf gekennzeichneten Stellplätzen abgestellt werden.

Ein Aufenthalt auf dem Reisemobilstellplatz, der nicht im Zusammenhang mit dem Parken eines Wohnmobils steht, ist unzulässig. Dies gilt beispielsweise für das Campieren oder die Reinigung und Reparatur von Fahrzeugen.

Der Vermieter haftet vorbehaltlich dieser Regelung nur für Schäden, die von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Er haftet nicht für Schäden, die durch Naturereignisse (z.B. Überflutungen) sowie durch das eigene Verhalten des Mieters oder das Dritter verursacht werden. Der Vermieter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden, die auf eine leicht fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten zurückzuführen sind, die für die Erreichung des Vertragszwecks nicht von wesentlicher Bedeutung sind. Macht der Mieter Schadensersatzansprüche gegen den Vermieter geltend, obliegt ihm der Nachweis, dass der Vermieter seine Vertragspflichten schuldhaft verletzt hat.

Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst oder seine Beauftragten dem Vermieter oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Insofern haftet er auch für ein Verhalten, das über den Gemeingebrauch der Parkeinrichtung hinausgeht. Dazu zählt auch das Ablagern von Müll innerhalb der Parkeinrichtung.

Dem Vermieter stehen wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem abgestellten Fahrzeug des Mieters zu.

Den Anweisungen des Personals der MC ist Folge zu leisten.

Auf dem Reisemobilstellplatz ist verboten:

  • das Befahren mit Mofas, Motorrädern, Inlineskates, Skateboards u.ä. Geräten und deren Abstellung;
  • das Abstellen von PKWs, Wohnanhängern, Reisebussen und LKWs jeglicher Art;
  • der Aufenthalt unbefugter Personen ohne abgestelltes Fahrzeug und gültiger Buchung;
  • die Nutzung der Ver- und Entsorgungsstation, der Stromanschlüsse oder der Sanitäranlagen ohne gültige Buchung;
  • die Verwendung von offenem Feuer;
  • die Vornahme von Reparatur- und Pflegearbeiten am Fahrzeug;
  • das Abstellen und die Lagerung von Gegenständen und Abfall, insbesondere von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen sowie entleerten Betriebsstoffbehältern;
  • der Aufenthalt in der Parkeinrichtung über die Zeit des Abstell- und Abholungsvorgangs hinaus;
  • das unberechtigte Abstellen von Fahrzeugen außerhalb der Stellplatzmarkierungen wie z.B. im Fahrbahnbereich, in der Zu-/Ausfahrt, auf als reserviert gezeichneten Stellplätzen oder den nicht als Stellplatz gekennzeichneten Grünstreifen

Stellt der Mieter sein Fahrzeug entgegen der vorgenannten Bestimmungen außerhalb der vorgesehenen Stellplätze ab, ist der Vermieter berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Mieters umzustellen bzw. zu entfernen.

Die Videokontrolle dient nicht der Überwachung, sondern der Gewährleistung des ordnungsgemäßen Betriebs des Reisemobilstellplatzes (automatischen Kennzeichenkontrolle). Die MC übernimmt daher trotz Videoanlage keine Obhutspflichten.

Bei Verstößen gegen die Einstellbedingungen wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 50,00 € je Tag fällig. Als Verstoß gegen die Einstellbedingungen gilt es insbesondere, wenn der Nutzer den Parkpreis oder andere unter Punkt 2 genannte Gebühren nicht oder nicht vollständig entrichtet hat bzw. seine Bezahlung in geeigneter Weise nachgewiesen wird oder das Fahrzeug außerhalb gekennzeichneter Stellplätze abgestellt wird. Die Vereinbarung der Vertragsstrafe gilt nur, wenn der Verstoß von dem Nutzer zu vertreten ist. Zur Durchsetzung der Vertragsstrafe bei unberechtigter Benutzung ist die MC berechtigt, das abgestellte Fahrzeug zurückzubehalten (Pfandrecht).

Ausnahmen von einzelnen Bestimmungen durch Aushang oder schriftliche Einzelvereinbarungen mit einem Kunden bleiben vorbehalten; die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

Die Vertragsbeziehung und alle daraus resultierenden Rechtsfragen unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag ist Bamberg. Die MC ist bereit, an Streitbeilegungsverfahren bei einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Die im Zusammenhang mit dem bestehenden Vertragsverhältnis erhobenen personenbezogenen Daten werden zur Vertragserfüllung und Geltendmachung von Ansprüchen entsprechend dem datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet und genutzt. Datenschutzhinweis: Wir erheben, verarbeiten und speichern Ihre Daten (Kfz-Kennzeichen, ggf. Vor-/Nachname, Anschrift und Bankverbindung) im Rahmen des mit Ihnen geschlossenen Vertrages und der Abwicklung des von Ihnen begangenen Parkverstoßes gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) EU-DSGVO. Eine werbliche Nutzung erfolgt nicht. Die Daten werden unverzüglich nach Abwicklung des Vertrages bzw. Ablaufs der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gelöscht. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nur im Falle einer erforderlichen Halterabfrage an unsere Auftragsverarbeiter und das Kraftfahrtbundesamt. Sie sind berechtigt, eine Löschung Ihrer Daten zu verlangen sowie eine Beschwerde über die Datenverarbeitung an die zuständige Aufsichtsbehörde zu richten. Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter info@wohnmobilhafen.de sowie über unsere Postanschrift.